Nur eine ständige Aus- und Fortbildung aller aktiver
Feuerwehrkameraden stellen sicher, dass die Wehr eine zuverlässige
Einsatzbereitschaft schaffen kann. Denn nur wenn wir die richtigen Maßnahmen bei
einem Brandeinsatz oder einer Technischen Hilfeleistung treffen und alle
Handgriffe sitzen, können wir erfolgreich Hilfe leisten.
Der Ausbildungsdienst findet
gruppenübergreifend jeden Freitag von 20.00 bis 22.00 Uhr statt. Der neue
Rahmendienstplan – der ab dem II. Halbjahr 2006 in Kraft tritt - richtet sich
nach den Vorgaben des FWDV 3 und den Grundsätzen der Truppmannausbildung. Die
Ausbildung wird von unseren Gruppen- sowie Truppführern durchgeführt.
Dabei
erhalten alle aktiven
Feuerwehrkameraden eine Truppmannausbildung im Rahmen der Standortausbildung.
Dort wird der richtige Umgang mit den Fahrzeugen und deren Gerätschaften sowie
das richtige Vorgehen bei Brandeinsätzen und Technischen Hilfeleistungen geübt.
Im Rahmen der Standortausbildung nehmen auch alle Kameraden an einem
Truppmannlehrgang Teil 1 sowie Erste Hilfe Lehrgang teil. Dieser
Truppmannlehrgang Teil 1 wird auf Stadtebene durchgeführt und soll die
Kenntnisse in den Grundlagen vertiefen.
Wer
erfolgreich an dem Truppmannlehrgang Teil 1 und der 2 jährigen
Truppmannausbildung Teil 2 mit abschliessender Prüfung teilgenommen hat, kann
weitere Lehrgänge auf Kreisebene besuchen, um sich für spezielle
Aufgaben im Ausbildungs- und Einsatzdienst zu qualifizieren. Insgesamt werden
auf Kreisebene 3 verschiedene Lehrgänge angeboten: Sprechfunker,
Atemschutzgeräteträger und Maschinisten.
Weitere
Lehrgänge können an der Landesfeuerwehrschule in Celle besucht werden – dabei werden hauptsächlich die Führungslehrgänge
(Lehrgänge zum Trupp-, Gruppen- und Zugführer) belegt. Im Gegensatz zu den
vorigen Lehrgängen, die alle an Wochenenden durchgeführt werden, finden diese
Lehrgänge innerhalb der Woche von Montag bis Freitag statt.
Um
das erlernte Fachwissen und Können zu ergänzen sowie aufzufrischen werden im
Rahmen der Standortausbildung zusätzliche Ausbildungsdienste für
Zugtruppmitglieder, Maschinisten, Atemschutzgeräteträger und Führungskräfte wie
Zug-, Gruppen- und Truppführer durchgeführt. Darüber hinaus nehmen Kameraden
unserer Wehr an CSA Lehrgängen der Feuerwehr Gifhorn teil. Dort wird der
Einsatz bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen geübt.
Um
die Leistungsfähigkeit unserer Wehr zu überprüfen werden in regelmäßigen
Abständen Alarmübungen auf Stadtwehrebene durchgeführt. Hierbei ist vor
allem die Zusammenarbeit der Ortswehren ungeheuer wichtig. Desweiteren wird
alle 2 Jahre eine Funk- und Fahrübung durchgeführt, an der ebenfalls
alle Ortswehren der Stadt Gifhorn teilnehmen.
Also verschaffen Sie sich am
Besten gleich einen Überblick:
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Ausbildung / Dienstvorschriften |
Ausbildungsfotos |
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Einheiten im Löscheinsatz |
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Gruppe im Löscheinsatz Seit 01.10.2007 nicht mehr gültig |
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Der Zug im Löscheinsatz Seit 01.10.2007 nicht mehr gültig |
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Die Dienstvorschrift 3 ( DV3 ) ersetzt
ab dem I. Halbjahr 2007 die bisherigen Dienstvorschriften 3 bis 5 !! Die neue
DV3 ist von der Internetpräsenz der Landesfeuerwehrschule Celle abrufbar.