Ausbildung

 

 

Nur eine ständige Aus- und Fortbildung aller aktiver Feuerwehrkameraden stellen sicher, dass die Wehr eine zuverlässige Einsatzbereitschaft schaffen kann. Denn nur wenn wir die richtigen Maßnahmen bei einem Brandeinsatz oder einer Technischen Hilfeleistung treffen und alle Handgriffe sitzen, können wir erfolgreich Hilfe leisten.

 

Der Ausbildungsdienst findet gruppenübergreifend jeden Freitag von 20.00 bis 22.00 Uhr statt. Der neue Rahmendienstplan – der ab dem II. Halbjahr 2006 in Kraft tritt - richtet sich nach den Vorgaben des FWDV 3 und den Grundsätzen der Truppmannausbildung. Die Ausbildung wird von unseren Gruppen- sowie Truppführern durchgeführt.

 

Dabei erhalten alle  aktiven Feuerwehrkameraden eine Truppmannausbildung im Rahmen der Standortausbildung. Dort wird der richtige Umgang mit den Fahrzeugen und deren Gerätschaften sowie das richtige Vorgehen bei Brandeinsätzen und Technischen Hilfeleistungen geübt. Im Rahmen der Standortausbildung nehmen auch alle Kameraden an einem Truppmannlehrgang Teil 1 sowie Erste Hilfe Lehrgang teil. Dieser Truppmannlehrgang Teil 1 wird auf Stadtebene durchgeführt und soll die Kenntnisse in den Grundlagen vertiefen.

Wer erfolgreich an dem Truppmannlehrgang Teil 1 und der 2 jährigen Truppmannausbildung Teil 2 mit abschliessender Prüfung teilgenommen hat, kann weitere Lehrgänge auf Kreisebene besuchen, um sich für spezielle Aufgaben im Ausbildungs- und Einsatzdienst zu qualifizieren. Insgesamt werden auf Kreisebene 3 verschiedene Lehrgänge angeboten: Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und Maschinisten.

Weitere Lehrgänge können an der Landesfeuerwehrschule in Celle besucht werden –  dabei werden hauptsächlich die Führungslehrgänge (Lehrgänge zum Trupp-, Gruppen- und Zugführer) belegt. Im Gegensatz zu den vorigen Lehrgängen, die alle an Wochenenden durchgeführt werden, finden diese Lehrgänge innerhalb der Woche von Montag bis Freitag statt.

Um das erlernte Fachwissen und Können zu ergänzen sowie aufzufrischen werden im Rahmen der Standortausbildung zusätzliche Ausbildungsdienste für Zugtruppmitglieder, Maschinisten, Atemschutzgeräteträger und Führungskräfte wie Zug-, Gruppen- und Truppführer durchgeführt. Darüber hinaus nehmen Kameraden unserer Wehr an CSA Lehrgängen der Feuerwehr Gifhorn teil. Dort wird der Einsatz bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen geübt.

Um die Leistungsfähigkeit unserer Wehr zu überprüfen werden in regelmäßigen Abständen Alarmübungen auf Stadtwehrebene durchgeführt. Hierbei ist vor allem die Zusammenarbeit der Ortswehren ungeheuer wichtig. Desweiteren wird alle 2 Jahre eine Funk- und Fahrübung durchgeführt, an der ebenfalls alle Ortswehren der Stadt Gifhorn teilnehmen.

 

Also verschaffen Sie sich am Besten gleich einen Überblick:

Ausbildung / Dienstvorschriften

Ausbildungsfotos

 

 

DV 3

Einheiten im Löscheinsatz

 

Übung am Objekt

 

DV 4

Gruppe im Löscheinsatz

Seit 01.10.2007 nicht mehr gültig

 

Funk- und Fahrübung 2001

 

DV 5

Der Zug im Löscheinsatz

Seit 01.10.2007 nicht mehr gültig

 

CSA Ausbildung

 

 

Fahrausbildung

 

Bundeswehrgelände

 

 

Die Dienstvorschrift 3 ( DV3 ) ersetzt ab dem I. Halbjahr 2007 die bisherigen Dienstvorschriften 3 bis 5 !! Die neue DV3 ist von der Internetpräsenz der Landesfeuerwehrschule Celle abrufbar.